Deine erste Aushilfe hilft zweimal pro Woche im Café, packt im Lager Pakete oder betreut den Kundensupport am Wochenende. Irgendwann kommt die Frage: Wie viele Urlaubstage stehen ihr eigentlich zu? Beim Thema Urlaubsanspruch Minijob halten sich hartnäckig Mythen – etwa, dass geringfügig Beschäftigte gar keinen bezahlten Urlaub bekommen.

Das stimmt nicht. Minijobber sind Teilzeitbeschäftigte und haben denselben gesetzlichen Mindesturlaub wie alle anderen Beschäftigten, nur umgerechnet auf ihre Arbeitstage. Wer das als Gründer ignoriert, riskiert Nachzahlungen, Streit beim Austritt und Ärger in der Lohnabrechnung.

In diesem Artikel bekommst du die Formel, Rechenbeispiele für typische Modelle, die Regeln für Teilurlaub, Urlaubsentgelt und Resturlaub sowie eine Checkliste für dein Startup.

Urlaubsanspruch Minijob: die Antwort in Kurzform

Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche. Für weniger Arbeitstage rechnest du anteilig um:

  • Formel: Arbeitstage pro Woche x 24 : 6 = Urlaubstage pro Jahr
  • 1 Arbeitstag pro Woche = 4 Urlaubstage
  • 2 Arbeitstage pro Woche = 8 Urlaubstage
  • 3 Arbeitstage pro Woche = 12 Urlaubstage
  • 4 Arbeitstage pro Woche = 16 Urlaubstage
  • 5 Arbeitstage pro Woche = 20 Urlaubstage

Wie viele Stunden die Aushilfe an einem Tag arbeitet, spielt dafür keine Rolle. Entscheidend ist allein die Zahl der Arbeitstage. Die Minijob-Zentrale erklärt die Rechnung mit weiteren Beispielen in ihrem Beitrag zum Urlaubsanspruch im Minijob.

Warum Minijobber den gleichen Urlaub bekommen

Das Arbeitsrecht unterscheidet nicht zwischen „echten“ Jobs und Minijobs. Ein Minijob ist sozialversicherungsrechtlich eine Sonderform, arbeitsrechtlich aber ein ganz normales Teilzeitarbeitsverhältnis. Teilzeitkräfte darfst du wegen ihrer Teilzeit nicht schlechter behandeln als vergleichbare Vollzeitkräfte.

Daraus folgen für dich als Arbeitgeber drei Dinge:

  • Der gesetzliche Mindesturlaub gilt ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses – voll erstmals nach sechs Monaten Wartezeit.
  • Gibst du deinem festen Team mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub, steht deinen Minijobbern anteilig derselbe höhere Urlaub zu.
  • Während des Urlaubs zahlst du den Verdienst weiter. Ein Urlaubstag ist ein bezahlter freier Tag, kein unbezahlter.

Gerade in jungen Unternehmen mit kleinen Teams fällt das oft erst auf, wenn eine Aushilfe kündigt und nach ihrem Resturlaub fragt. Plane den Minijob Urlaubsanspruch deshalb von Anfang an mit ein – genauso wie die Arbeitszeiterfassung, die wir in unserem Beitrag zur Arbeitszeit im Start-up beschreiben.

So berechnest du den Urlaub Schritt für Schritt

Die Grundformel ist einfach. Stolperfallen entstehen erst, wenn die Arbeitstage schwanken, dein Betrieb mehr Urlaub gewährt oder jemand mitten im Jahr kommt oder geht.

Urlaubsanspruch Minijob bei festen Arbeitstagen

Arbeitet deine Aushilfe an festen Wochentagen, nimmst du die Zahl ihrer Arbeitstage pro Woche, multiplizierst sie mit 24 und teilst durch 6. Arbeitet dein Betrieb in einer Fünf-Tage-Woche, kommst du mit 20 Urlaubstagen geteilt durch 5 zum gleichen Ergebnis.

Urlaubsanspruch Minijob bei 2 Tagen die Woche

Das wohl häufigste Modell im Startup: zwei feste Tage, zum Beispiel Dienstag und Donnerstag. Die Rechnung lautet 2 x 24 : 6 = 8 Urlaubstage im Jahr. Mit diesen acht Tagen kann die Aushilfe vier volle Wochen freinehmen, denn pro Urlaubswoche braucht sie nur zwei Urlaubstage.

Das ist der Kern der Umrechnung: Jede Beschäftigte kommt auf denselben Erholungszeitraum von vier Wochen, egal ob sie einen, zwei oder fünf Tage arbeitet.

Urlaubsanspruch Minijob bei unregelmäßigen Einsätzen

Viele Aushilfen arbeiten nach Bedarf: mal drei Schichten, mal keine. Dann rechnest du nicht mit Wochen, sondern mit den tatsächlichen Arbeitstagen im Kalenderjahr. Die Minijob-Zentrale nennt dafür als Basis 260 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche und 312 bei einer Sechs-Tage-Woche.

  • Formel: gesetzliche Urlaubstage x individuelle Arbeitstage im Jahr : 260 (oder 312)
  • Beispiel: 20 x 78 : 260 = 6 Urlaubstage
  • Tipp: Führe für Aushilfen ohne feste Tage eine einfache Liste der Einsatztage, damit du am Jahresende belastbare Zahlen hast.

Urlaubsanspruch Minijob bei mehr Urlaub im Team

Gewährst du deinem Kernteam zum Beispiel 30 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche, gilt diese Regelung anteilig auch für Minijobber. Die Formel lautet dann: Arbeitstage pro Woche x vertragliche Urlaubstage : betriebliche Arbeitstage pro Woche. Bei drei Tagen sind das 3 x 30 : 5 = 18 Urlaubstage.

Wandkalender mit roten Pinnnadeln zur Urlaubsplanung von Minijobbern

Teilurlaub: Urlaubsanspruch Minijob bei Ein- und Austritt

Startups stellen selten pünktlich zum 1. Januar ein. Für Beschäftigte, die im Laufe des Jahres starten oder gehen, regelt § 5 BUrlG den Teilurlaub: Für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses steht ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Das gilt unter anderem, wenn die sechsmonatige Wartezeit im Kalenderjahr nicht mehr erfüllt wird oder jemand nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte ausscheidet.

Beispiel Eintritt im August

Deine neue Aushilfe beginnt am 1. August und arbeitet zwei Tage pro Woche. Bis Jahresende sind das fünf volle Monate. Ihr Anspruch für dieses Jahr: 8 x 5 : 12 = 3,33 Urlaubstage.

Bruchteile ab einem halben Tag werden laut Gesetz auf einen vollen Tag aufgerundet. Bei 3,33 greift diese Aufrundung nicht. Den Bruchteil streichst du trotzdem nicht einfach, sondern gewährst ihn entsprechend, etwa als Stundenanteil. Da die Wartezeit in diesem Jahr nicht erfüllt ist, kann die Aushilfe verlangen, diesen Teilurlaub ins nächste Jahr mitzunehmen.

Beispiel Austritt im April

Eine langjährige Aushilfe mit drei Tagen pro Woche verlässt dein Team zum 30. April. Weil sie in der ersten Jahreshälfte ausscheidet, stehen ihr für das laufende Jahr 12 x 4 : 12 = 4 Urlaubstage zu. Plane diese Tage idealerweise in die Kündigungsfrist ein.

Zur Minijob Kündigungsfrist nur so viel: Es gelten dieselben gesetzlichen Fristen wie für andere Beschäftigte, in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Längere vertragliche Fristen sind möglich.

Urlaubsentgelt: Was du während des Urlaubs zahlst

Während ihres Urlaubs bekommt die Aushilfe ihr Urlaubsentgelt. Es bemisst sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, Überstundenvergütungen bleiben dabei außen vor. Bei einem festen Monatsverdienst zahlst du in der Praxis einfach den gewohnten Betrag weiter.

Spannend wird es bei schwankenden Einsätzen. Ein Rechenbeispiel mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde, der 2026 gilt:

  1. Die Aushilfe hat in den 13 Wochen vor dem Urlaub an 26 Tagen je 5 Stunden gearbeitet.
  2. Ihr Verdienst in diesem Zeitraum: 26 x 5 x 13,90 Euro = 1.807 Euro.
  3. Durchschnitt pro Arbeitstag: 1.807 Euro : 26 = 69,50 Euro.
  4. Für zwei Urlaubstage zahlst du ihr also 139 Euro Urlaubsentgelt.

Nicht verwechseln solltest du das Urlaubsentgelt mit dem Urlaubsgeld. Urlaubsgeld ist eine freiwillige Extrazahlung, auf die es keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Er kann sich aber aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betrieblicher Übung ergeben.

Achtung bei der Verdienstgrenze

Urlaubsentgelt ist ganz normaler Verdienst. Kommen Urlaubsgeld oder eine Urlaubsabgeltung hinzu, zählen auch sie zum Verdienst und können für die Verdienstgrenze relevant werden. Seit Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat. Wie du diese Grenze sauber im Blick behältst, liest du in unserem Überblick zur Minijob-Grenze 2026.

Taschenrechner und Stift auf einem Tisch zur Berechnung des Urlaubsentgelts

Resturlaub, Übertrag und Abgeltung

Nach § 7 BUrlG muss der Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen zulässig. Dann muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des neuen Jahres genommen werden, also bis Ende März.

Ein Punkt, den viele Gründer unterschätzen: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfällt Urlaub in der Regel nur, wenn du als Arbeitgeber rechtzeitig auf den offenen Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen hast. Ohne diesen Hinweis kann sich Urlaub über Jahre ansammeln.

Endet das Arbeitsverhältnis und kann der Resturlaub nicht mehr genommen werden, musst du ihn auszahlen. Diese Urlaubsabgeltung gehört zum Verdienst und muss in der Abrechnung berücksichtigt werden. Wie du solche Sonderfälle sauber abrechnest, zeigt unser Beitrag zur Lohnabrechnung im Startup.

Urlaubsplanung mit Aushilfen: Praxistipps für Gründer

Gerade kleine Teams spüren jeden Ausfall. Mit ein paar Routinen behältst du den Überblick, ohne deine Aushilfen zu benachteiligen.

  • Urlaubswünsche berücksichtigen: Du darfst Wünsche nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder wegen vorrangiger Wünsche anderer Beschäftigter ablehnen.
  • Urlaub am Stück ermöglichen: Das Gesetz sieht vor, dass Urlaub grundsätzlich zusammenhängend gewährt wird.
  • Unbezahlten Urlaub sauber trennen: Er ersetzt den gesetzlichen Urlaub nicht. Dauert er länger als einen Monat ohne Verdienst, meldest du den Minijob laut Minijob-Zentrale nach einem Monat ab.
  • Urlaubskonto führen: Ein einfaches Tool oder eine Tabelle mit Anspruch, genommenen Tagen und Rest genügt am Anfang.

Checkliste: Urlaubsanspruch Minijob im Vertrag regeln

  1. Arbeitstage pro Woche oder Einsatzmodell schriftlich festhalten.
  2. Urlaubsanspruch in Tagen pro Jahr ausdrücklich nennen.
  3. Regelung zum Urlaubsantrag festlegen, etwa per E-Mail oder Tool.
  4. Bei mehr als dem gesetzlichen Urlaub im Team: anteilige Gleichbehandlung prüfen.
  5. Im Herbst den Resturlaub schriftlich mitteilen und auf den möglichen Verfall hinweisen.
  6. Beim Austritt Teilurlaub berechnen und offene Tage gewähren oder abgelten.

Typische Fehler beim Urlaubsanspruch Minijob

In der Praxis tauchen immer wieder dieselben Fehler auf. Die meisten entstehen nicht aus böser Absicht, sondern weil im Gründungsalltag niemand die Zeit für Urlaubsfragen hat.

  • Kein Urlaub im Vertrag: Fehlt die Regelung, gilt trotzdem der gesetzliche Anspruch. Der Vertrag macht ihn nur transparent.
  • Stunden statt Tage gerechnet: Wer Urlaub in Stunden umrechnet, obwohl feste Arbeitstage vereinbart sind, landet schnell bei falschen Werten.
  • Freie Wochen als Urlaub verbucht: Fallen Einsätze aus, weil du keinen Bedarf hast, ist das kein Urlaub der Aushilfe.
  • Unbezahlte Pause statt Urlaub: Schickst du eine Aushilfe ohne Bezahlung „in den Urlaub“, bleibt ihr bezahlter Anspruch bestehen.
  • Kein Hinweis auf Resturlaub: Ohne rechtzeitige Information kann sich offener Urlaub ansammeln und beim Austritt teuer werden.

Wenn du diese Punkte einmal sauber aufsetzt, läuft das Thema mit jeder weiteren Aushilfe fast von allein.

Deine nächsten Schritte als Arbeitgeber

Prüfe noch diese Woche für jede Aushilfe drei Werte: Arbeitstage pro Woche, Jahresanspruch und bereits genommene Tage. Bei 2 Tagen die Woche sind das 8 Urlaubstage, bei 3 Tagen 12 – liegt deine Zahl darunter, korrigiere sie im Vertrag und im Urlaubskonto.

Schick deinen Minijobbern danach eine kurze Übersicht ihres Resturlaubs für 2026. Damit erfüllst du deine Hinweispflicht und vermeidest teure Nachforderungen. Bei Sonderfällen wie schwankenden Einsätzen, Krankheit oder Kündigung kurz vor Jahresende lohnt sich eine Rückfrage bei deiner Steuerberatung oder der Minijob-Zentrale.

Haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Ja. Minijobber haben denselben gesetzlichen Mindesturlaub wie andere Beschäftigte, umgerechnet auf ihre Arbeitstage. Während des Urlaubs zahlst du den Verdienst als Urlaubsentgelt weiter.

Wie viel Urlaub steht mir im Minijob bei 2 Tagen die Woche zu?

Bei zwei Arbeitstagen pro Woche beträgt der gesetzliche Mindestanspruch 8 Urlaubstage im Jahr. Damit kommst du auf vier freie Wochen, genau wie Vollzeitkräfte.

Urlaubsanspruch Minijob: Zählen die Stunden oder die Tage?

Entscheidend sind die Arbeitstage pro Woche, nicht die Stunden pro Tag. Ob du an einem Arbeitstag zwei oder sechs Stunden arbeitest, ändert die Zahl der Urlaubstage nicht.

Wie wird das Urlaubsentgelt im Minijob berechnet?

Maßgeblich ist der durchschnittliche Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, ohne Überstundenvergütung. Bei festem Monatsverdienst läuft die Zahlung einfach weiter.

Verfällt nicht genommener Urlaub im Minijob?

Urlaub muss grundsätzlich im Kalenderjahr genommen werden, eine Übertragung ist nur bis Ende März möglich. Er verfällt in der Regel aber nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf Resturlaub und Verfall hingewiesen hat.

Bekomme ich Resturlaub ausgezahlt, wenn der Minijob endet?

Ja, wenn du den Urlaub wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kannst, muss er abgegolten werden. Die Auszahlung zählt zum Verdienst und wird in der Abrechnung berücksichtigt.