Ob Aushilfe im Café, Support-Kraft im E-Commerce-Startup oder studentische Hilfe für Social Media: Minijobs sind für junge Unternehmen oft der schnellste Weg zu zusätzlicher Arbeitskraft. Die Minijob-Grenze 2026 entscheidet dabei, wie viel du zahlen darfst, ohne dass aus der Aushilfe eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird.

Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Werte, und zum 1. Januar 2027 steigt die Grenze bereits erneut. Wer Stundenlöhne, Arbeitsverträge und Sonderzahlungen nicht im Blick behält, riskiert Nachzahlungen bei der Betriebsprüfung.

Dieser Leitfaden zeigt dir die aktuellen Zahlen, rechnet typische Fälle durch und gibt dir eine Checkliste, mit der du deine Minijobs sauber aufstellst.

Kurz erklärt: Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Minijob-Grenze 2026 liegt bei 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Sie gilt seit dem 1. Januar 2026 und ist an den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gekoppelt. Damit sind bei Mindestlohn rund 43 Arbeitsstunden im Monat möglich.

  • Verdienstgrenze pro Monat: 603 Euro (2025: 556 Euro)
  • Verdienstgrenze pro Jahr: 7.236 Euro
  • Mindestlohn: 13,90 Euro brutto pro Stunde
  • Maximale Stunden bei Mindestlohn: rund 43 pro Monat
  • Ab 1. Januar 2027: 633 Euro im Monat bei 14,60 Euro Mindestlohn

Die offiziellen Werte und Erläuterungen findest du bei der Minijob-Zentrale zur Verdienstgrenze.

So berechnet sich die Grenze: Die Kopplung an den Mindestlohn

Seit Oktober 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch. Sie folgt einer festen Formel: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Dahinter steckt die Idee, dass ein Minijob eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn ermöglichen soll.

Für 2026 ergibt sich daraus: 13,90 Euro mal 130 geteilt durch 3 sind 602,33 Euro, aufgerundet 603 Euro. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze automatisch mit. Ein eigenes Gesetz für jede Anpassung braucht es nicht mehr.

Für dich als Arbeitgeber heißt das: Die Grenze ändert sich künftig jedes Mal, wenn die Mindestlohnkommission eine Erhöhung beschließt und die Bundesregierung sie per Verordnung umsetzt. Plane diese Termine fest in deine Personalplanung ein.

Minijob-Stunden: Wie viele Stunden sind 2026 erlaubt?

Eine feste Stundengrenze gibt es beim Minijob mit Verdienstgrenze nicht. Entscheidend ist allein das Entgelt. Die mögliche Arbeitszeit ergibt sich daher aus dem Stundenlohn, den du zahlst.

  • Bei 13,90 Euro (Mindestlohn): rund 43,4 Stunden im Monat
  • Bei 15,00 Euro: rund 40,2 Stunden im Monat
  • Bei 16,50 Euro: rund 36,5 Stunden im Monat
  • Bei 18,00 Euro: rund 33,5 Stunden im Monat

Je besser du bezahlst, desto weniger Stunden passen also unter die Minijob-Grenze 2026. Das ist ein Punkt, den viele Gründer übersehen: Wer eine Aushilfe übertariflich bezahlt und ihr später eine Lohnerhöhung gibt, muss die Stunden im Vertrag gleichzeitig prüfen und gegebenenfalls reduzieren.

Arbeitszeit dokumentieren ist Pflicht

Im gewerblichen Bereich musst du für Minijobber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen. Das gilt nach dem Mindestlohngesetz spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach dem Arbeitstag, die Daten bewahrst du mindestens zwei Jahre auf. Eine einfache digitale Zeiterfassung reicht aus. Wie du Arbeitszeiten transparent und trotzdem flexibel organisierst, liest du in unserem Beitrag zur Arbeitszeit im Start-up.

Hand hält Smartphone mit Taschenrechner-App über einer Gehaltsabrechnung zur Kontrolle der Minijob-Grenze 2026

Minijob-Gehalt 2026: Was zählt zum Verdienst?

Zur Verdienstgrenze zählt nicht nur der laufende Monatslohn. Auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld fließen ein. Hier unterscheidet die Minijob-Zentrale zwei Fälle:

  • Vorhersehbare Sonderzahlungen, etwa ein vertraglich zugesagtes Weihnachtsgeld, rechnest du von Beginn an anteilig in das regelmäßige Entgelt ein.
  • Unvorhersehbare Zahlungen, etwa eine spontane Prämie nach einem guten Geschäftsjahr, prüfst du im Monat der Auszahlung gegen die Jahresgrenze.

Nicht mitgezählt werden steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale.

Ein Rechenbeispiel: Deine Aushilfe verdient 550 Euro im Monat und erhält vertraglich 600 Euro Weihnachtsgeld. Über das Jahr sind das 7.200 Euro. Das liegt unter 7.236 Euro, der Minijob bleibt bestehen. Würdest du das Weihnachtsgeld auf 700 Euro erhöhen, wäre die Jahresgrenze überschritten.

Grenze überschritten: Was ist erlaubt, was nicht?

Schwankende Monatsverdienste sind grundsätzlich kein Problem. Entscheidend ist, dass das voraussichtliche Jahresentgelt 7.236 Euro nicht übersteigt. Arbeitet deine Aushilfe im Sommer mehr und im Winter weniger, bleibt es ein Minijob, solange die Jahresbilanz stimmt.

Daneben gibt es eine Ausnahme für unvorhersehbare Situationen. Musst du kurzfristig eine erkrankte Kollegin vertreten lassen, darf der Minijobber die Grenze in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Jahres überschreiten.

  • In diesen Monaten sind 2026 bis zu 1.206 Euro möglich (das Doppelte der Monatsgrenze).
  • Der Jahresverdienst darf dadurch maximal 8.442 Euro erreichen.
  • Geplante Mehrarbeit, etwa für das Weihnachtsgeschäft, fällt nicht unter diese Ausnahme.

Vorsicht bei extremen Mustern: Wer einige Monate Vollzeit arbeiten lässt und den Rest des Jahres fast gar nicht, muss mit Nachfragen rechnen. Bei einer Betriebsprüfung kann die Beschäftigung dann als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden, mit Nachzahlungen für dich.

Was dich ein Minijobber 2026 kostet

Für einen gewerblichen Minijob zahlst du Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale. Laut der Übersicht der Abgaben für Gewerbetreibende setzen sie sich so zusammen:

  • Krankenversicherung: 13 Prozent
  • Rentenversicherung: 15 Prozent
  • Pauschsteuer: 2 Prozent
  • Umlage U1 (Krankheit): 0,8 Prozent
  • Umlage U2 (Mutterschaft): 0,22 Prozent
  • Insolvenzgeldumlage: 0,15 Prozent

Zusammen sind das 31,17 Prozent, hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung bei deiner Berufsgenossenschaft. Bei vollem Verdienst von 603 Euro bedeutet das rund 188 Euro Abgaben im Monat, deine Gesamtkosten liegen also bei gut 790 Euro plus Unfallversicherung.

Der Minijobber selbst zahlt 3,6 Prozent Eigenanteil zur Rentenversicherung. Er kann sich davon auf Antrag befreien lassen. Den Antrag nimmst du entgegen und bewahrst ihn in den Lohnunterlagen auf.

Pflichten bei Anmeldung und Abrechnung

Minijobber meldest du über deine Lohnabrechnungssoftware bei der Minijob-Zentrale an, die Abgaben werden monatlich per Beitragsnachweis fällig. In einigen Branchen wie Gastronomie oder Bau ist zusätzlich eine Sofortmeldung spätestens bei Arbeitsbeginn vorgeschrieben. Typische Fehlerquellen fasst unser Beitrag Lohnabrechnung im Startup zusammen.

Auch arbeitsrechtlich sind Minijobber normale Teilzeitkräfte. Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Lohn an Feiertagen. Wie du den Urlaub korrekt berechnest, erklärt unser Ratgeber zum Urlaubsanspruch im Minijob.

Mitarbeiter steht an der Theke eines Restaurants und bedient Gäste

Ausblick: Minijob-Grenze 2027 steigt auf 633 Euro

Die nächste Erhöhung steht bereits fest. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn von 13,90 auf 14,60 Euro, die Verdienstgrenze für Minijobs folgt automatisch auf 633 Euro im Monat. Das bestätigt die Minijob-Zentrale in ihrem Magazinbeitrag zur Grenze 2027.

  • Monatsgrenze 2027: 633 Euro
  • Jahresgrenze 2027: 7.596 Euro
  • Höchstbetrag in einem Ausnahmemonat: 1.266 Euro
  • Stunden bei Mindestlohn: weiterhin rund 43 im Monat

Für Minijobber, die genau zum Mindestlohn arbeiten, ändert sich an der Stundenzahl also nichts. Du musst aber den Stundenlohn zum Jahreswechsel anheben. Wer bereits über dem Mindestlohn zahlt, gewinnt durch die höhere Grenze sogar etwas Spielraum für zusätzliche Stunden oder eine kleine Gehaltserhöhung.

Abgrenzung: Midijob und kurzfristige Beschäftigung

Verdient deine Aushilfe regelmäßig mehr als die Minijob-Grenze 2026, rutscht sie in den Übergangsbereich, den sogenannten Midijob. Er reicht 2026 von 603,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat. Hier fallen reguläre Sozialversicherungsbeiträge an, der Arbeitnehmeranteil steigt aber erst gleitend auf das volle Niveau. Die Untergrenze wandert mit der Minijob-Grenze automatisch mit.

Eine zweite Variante ist die kurzfristige Beschäftigung, etwa für Messen, Saisonspitzen oder Inventuren. Sie ist von vornherein auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt, dafür gibt es keine Verdienstgrenze. Renten- und Krankenversicherungsbeiträge entfallen, du zahlst nur die Umlagen und die Lohnsteuer, individuell oder pauschal.

Für Startups heißt das: Für Daueraufgaben mit wenigen Stunden passt der Minijob. Für einen projektbezogenen Peak eignet sich oft die kurzfristige Beschäftigung. Und wer jemanden fest mit 15 bis 20 Wochenstunden einbinden will, landet ohnehin im Midijob.

Drei typische Fehler rund um die Minijob-Grenze 2026

In der Praxis entstehen Probleme selten durch böse Absicht, sondern durch fehlende Routinen. Diese drei Fehler tauchen in kleinen Teams besonders häufig auf:

  • Lohnerhöhung ohne Stundenanpassung: Du erhöhst den Stundenlohn als Dankeschön, lässt die vereinbarten Stunden aber unverändert. Schon wenige Euro mehr können das Jahresentgelt über die Minijob-Grenze 2026 schieben.
  • Weihnachtsgeld vergessen: Die Sonderzahlung steht im Vertrag, wird bei der Planung der Monatsstunden aber nicht mitgerechnet.
  • Ausnahme falsch genutzt: Die Zwei-Monats-Regel wird für planbare Mehrarbeit wie das Weihnachtsgeschäft verwendet, obwohl sie nur für unvorhersehbare Fälle gilt.

Alle drei Fehler vermeidest du, wenn du für jede Aushilfe eine einfache Jahresrechnung führst und sie bei jeder Vertragsänderung aktualisierst.

Deine Checkliste für den Jahreswechsel 2026/2027

Mit diesen Schritten stellst du sicher, dass deine Minijobs auch nach der nächsten Erhöhung sauber bleiben:

  1. Liste alle Minijobber mit aktuellem Stundenlohn, vereinbarter Stundenzahl und Sonderzahlungen auf.
  2. Hebe zum 1. Januar 2027 alle Stundenlöhne unter 14,60 Euro auf mindestens den neuen Mindestlohn an.
  3. Rechne für jede Person das voraussichtliche Jahresentgelt inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld gegen 7.596 Euro.
  4. Passe Arbeitsverträge an, wenn dort feste Eurobeträge oder Stundenzahlen stehen, die nicht mehr passen.
  5. Prüfe, ob deine Zeiterfassung lückenlos ist und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre gespeichert werden.
  6. Kläre Sonderfälle wie mehrere Minijobs einer Person oder einen Minijob neben einer Hauptbeschäftigung mit der Minijob-Zentrale oder deiner Steuerberatung.

Gerade wenn du mehrere Aushilfen beschäftigst, lohnt sich ein Blick auf die Frage, ob eine externe Lohnbuchhaltung für dich sinnvoll ist. Unser Beitrag Lohnt sich ein Steuerberater für Gründer? hilft dir bei der Entscheidung. Rechtsverbindliche Auskünfte zu Einzelfällen gibt dir dieser Artikel nicht, er ersetzt keine Beratung.

Was du jetzt konkret tun solltest

Behandle die Minijob-Grenze 2026 nicht als feste Größe, sondern als Wert, der sich mit jedem Mindestlohnschritt bewegt. Setze dir im Kalender einen festen Termin im Herbst, an dem du alle Minijob-Verträge für das kommende Jahr prüfst. Für 2027 heißt das konkret: Stundenlöhne auf 14,60 Euro anheben, Jahresentgelte gegen 7.596 Euro rechnen, Verträge aktualisieren.

Wer das zur Routine macht, nutzt Minijobs als das, was sie für ein junges Unternehmen sein können: ein flexibles, gut kalkulierbares Instrument, um Spitzen abzufangen und Talente früh kennenzulernen.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat und 7.236 Euro im Jahr. Sie gilt seit dem 1. Januar 2026 und ergibt sich aus dem Mindestlohn von 13,90 Euro.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten?

Eine feste Stundengrenze gibt es nicht, entscheidend ist der Verdienst. Bei Mindestlohn sind rund 43 Stunden im Monat möglich, bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.

Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber 2026?

Im Gewerbe zahlst du Pauschalabgaben von insgesamt 31,17 Prozent plus Unfallversicherung. Bei 603 Euro Verdienst sind das rund 188 Euro im Monat zusätzlich.

Zählt Weihnachtsgeld zur Minijob-Grenze?

Ja, Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen zum Verdienst. Vorhersehbare Zahlungen rechnest du von Anfang an in die Jahresgrenze von 7.236 Euro ein.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Grenze auf 633 Euro im Monat beziehungsweise 7.596 Euro im Jahr. Grund ist die Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro.

Was passiert, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?

Gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr erlaubt. Liegt der Verdienst regelmäßig darüber, wird aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiger Midijob.