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Neue Grenzen bei Minijobs ab Januar 2026
20.10.2025
Neue Grenzen bei Minijobs ab Januar 2026 - Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Regeln für Minijobs und Midijobs in Deutschland. Wenn Du aktuell geringfügig beschäftigt bist oder Mitarbeiter beschäftigst, ist es wichtig, die neuen Grenzen zu kennen.
In diesem Artikel erkläre ich Dir, wie sich die Minijob-Grenze ab 2026 verändert, was die Gleitzone für Dich bedeutet und wie Du Dein Einkommen richtig einordnest. Du erfährst außerdem, welche Rechte und Pflichten Minijobber und Midijobber haben, damit Du keine bösen Überraschungen erlebst.
Neue Grenzen bei Minijobs ab Januar 2026 – Was Du wissen musst
Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Verdienstgrenzen für Minijobs. Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde erhöht sich die dynamische Geringfügigkeitsgrenze auf 603 Euro monatlich, was einem Jahresgehalt von 7.236 Euro entspricht.
Wenn Du kurzfristig mehr verdienst, zum Beispiel durch Überstunden oder Boni, ist ein Überschreiten bis zu 8.442 Euro innerhalb von zwölf Monaten möglich, ohne dass sich Dein Beschäftigungsstatus ändert.
Was ist ein Minijob und welche Vorteile hast Du?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der Du unterhalb einer festgelegten Einkommensgrenze bleibst. Klassische Minijobs findest Du in der Gastronomie, im Handel oder im Dienstleistungsbereich.
Für Dich als Arbeitnehmer bedeutet das
. Du bist weitgehend sozialversicherungsfrei.
. Beiträge zur Rentenversicherung fallen nur auf Antrag an.
. Dein Einkommen bleibt transparent und kalkulierbar.
Für Arbeitgeber
. Pauschalabgaben statt voller Sozialversicherungsbeiträge.
. Planbare Personalkosten.
Midijob – Die Gleitzone zwischen Minijob und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Wenn Dein regelmäßiges Monatsgehalt über 603 Euro liegt, bist Du automatisch im Midijob-Bereich, auch Gleitzone genannt. Die Gleitzone reicht bis zu 2.000 Euro pro Monat.
Vorteile für Dich als Arbeitnehmer:
. Geringere Sozialabgaben als bei einer Vollzeitstelle.
. Progressiver Anstieg der Beiträge bis zur Vollversicherung.
. Nahtloser Übergang von geringfügiger Beschäftigung zur regulären Vollversicherung.
So wird Dein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt berechnet
Für die Einordnung in Minijob oder Midijob wird das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt herangezogen. Dazu zählen:
. Grundlohn
. Sonderzahlungen
. Einmalprämien
. Zuschläge
Unregelmäßige Zahlungen können kurzfristig die Minijob-Grenze überschreiten, ohne dass sich Dein Status ändert. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Beträge korrekt zu ermitteln.
Dynamische Geringfügigkeitsgrenze – Berechnung für 2026
Die dynamische Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich am Mindestlohn. Ab Januar 2026 gilt:
Formel: 13,90 Euro × 130 ÷ 3 = 603 Euro pro Monat
Alles darüber fällt in die Midijob-Gleitzone.
Unvorhersehbares Überschreiten erlaubt
Wenn Du z. B. Krankheitsvertretungen übernimmst oder Bonuszahlungen erhältst, darfst Du die Grenze innerhalb von zwölf Monaten bis zu zwei Mal überschreiten, ohne dass sich Dein Status ändert. So bleibt Flexibilität erhalten.
Mindestlohn und Minijob – die neue Verbindung
Mit 13,90 Euro pro Stunde steigt nicht nur die Minijob-Grenze, sondern auch Dein mögliches Jahreseinkommen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass der Mindestlohn eingehalten wird, gleichzeitig aber prüfen, ob Du unter der Minijob-Grenze bleibst.
Rechte und Pflichten für Minijobber und Midijobber
Auch bei geringer Entlohnung hast Du Anspruch auf:
. Urlaubsanspruch proportional zu Deinen Arbeitstagen.
. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
. Beiträge zur Rentenversicherung: Minijob auf Antrag, Midijob automatisch gestaffelt.
Regelmäßige Kontrolle Deines Einkommens ist wichtig, um Deine Rechte zu sichern.
Zusammenfassung der neuen Regeln ab Januar 2026
. Neue Minijob-Grenze: 603 Euro pro Monat
. Jahresentgelt Minijob: max. 7.236 Euro
. Unvorhersehbares Überschreiten: bis 8.442 Euro innerhalb von 12 Monaten erlaubt
. Midijob-Grenze: 603,01 – 2.000 Euro pro Monat
. Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde
Damit hast Du eine klare Orientierung für Minijobs, Midijobs, Gleitzone und Mindestlohn.
Fazit
Die neuen Grenzen bei Minijobs ab Januar 2026 bieten Dir Orientierung und Planungssicherheit. Sie sorgen dafür, dass Minijobs weiterhin geringfügig bleiben, während der Midijob einen sanften Übergang in die reguläre Sozialversicherung ermöglicht.
Achte auf Dein regelmäßiges Einkommen, prüfe Überstunden und Boni, und nutze die dynamische Geringfügigkeitsgrenze für Deine Planung. So bist Du optimal vorbereitet.
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