Du hast eine Idee, einen Mitstreiter und willst loslegen, ohne vorher Stammkapital einzuzahlen oder einen Notartermin zu buchen. Dann landest du fast automatisch bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Eine GbR gründen kannst du im Prinzip mit einem Handschlag. Genau darin liegen Reiz und Risiko zugleich.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) ein neues GbR-Recht. Die Gesellschaft ist jetzt ausdrücklich rechtsfähig, es gibt ein eigenes Gesellschaftsregister und die eingetragene GbR, kurz eGbR. An der unbeschränkten persönlichen Haftung hat sich dagegen nichts geändert.

Dieser Leitfaden zeigt dir in sechs Schritten, wie ihr eine GbR gründen und sauber aufsetzen könnt, welche Kosten realistisch sind und an welchen Stellen ein schriftlicher Vertrag später viel Ärger erspart.

Was ist eine GbR? Kurz erklärt

Eine GbR ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die sich vertraglich verpflichten, einen gemeinsamen Zweck zu fördern. Geregelt ist sie in den §§ 705 ff. BGB. Ein Mindestkapital gibt es nicht, der Vertrag kann sogar mündlich geschlossen werden. Alle Gesellschafter haften für die Schulden der Gesellschaft persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

Typische Einsatzfälle für die Rechtsform:

  • zwei Freelancer, die gemeinsam Projekte annehmen
  • ein kleines Gründerteam in der Testphase vor der GmbH
  • Praxis- oder Bürogemeinschaften von Freiberuflern
  • gemeinsame Anschaffungen, etwa eine vermietete Immobilie

Vorteile und Nachteile der GbR

Bevor du die GbR gründen willst, lohnt ein nüchterner Blick auf die Bilanz. Die Rechtsform ist ideal für einen schnellen Start, aber nicht für jedes Geschäftsmodell gemacht.

Was für die GbR spricht

  • Kein Mindestkapital: Du startest ohne Einlagepflicht.
  • Geringe Gründungskosten: Ohne Registereintragung brauchst du keinen Notar.
  • Wenig Bürokratie: Für Kleingewerbetreibende genügt meist eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung statt einer Bilanz.
  • Flexibilität: Gewinnverteilung, Mitsprache und Aufgaben kannst du im Vertrag weitgehend frei regeln.

Was gegen die GbR spricht

  • Persönliche Haftung: Jeder Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen, auch für Fehler der Partner.
  • Begrenztes Wachstum: Wird aus dem Kleingewerbe ein kaufmännisch eingerichteter Betrieb, bist du automatisch in der OHG mit strengeren Pflichten nach HGB.
  • Schwierige Finanzierung: Investoren steigen in der Regel nicht bei einer GbR ein, sondern erwarten eine Kapitalgesellschaft.
  • Streitpotenzial: Ohne Vertrag greifen gesetzliche Regeln, die oft nicht zu eurer Realität passen.

Wenn du die Rechtsformen noch vergleichst, findest du im Überblick zum Thema Unternehmen gründen die Unterschiede zwischen GbR, UG, GmbH und Einzelunternehmen.

GbR Haftung: Was seit dem MoPeG gilt

Die Haftung ist der wichtigste Punkt, bevor du unterschreibst. Seit 2024 steht sie ausdrücklich in § 721 BGB: Die Gesellschafter haften den Gläubigern für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich als Gesamtschuldner. Eine abweichende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam.

Praktisch heißt das: Ein Lieferant kann sich aussuchen, von wem er sein Geld verlangt. Hat dein Partner einen teuren Vertrag geschlossen, kann der Gläubiger die volle Summe von dir fordern. Den Ausgleich musst du dann intern mit deinem Partner klären.

Drei Details werden oft übersehen:

  • Neue Gesellschafter haften auch für Altschulden, die vor ihrem Eintritt entstanden sind.
  • Ausscheidende Gesellschafter haften laut IHK für bestehende Verbindlichkeiten noch bis zu fünf Jahre nach.
  • Haftungsbeschränkungen wirken nur, wenn sie mit dem Vertragspartner individuell vereinbart wurden. Ein Satz in den AGB reicht nicht.

Wer die Haftung grundsätzlich begrenzen will, braucht eine andere Rechtsform, etwa eine UG oder GmbH, oder eine Konstruktion wie die GmbH & Co. KG.

GbR gründen in 6 Schritten

Wer eine GbR gründen will, erlebt einen schlanken Ablauf. Wichtig ist die Reihenfolge, denn manche Entscheidungen lassen sich später nur mit Aufwand korrigieren.

Schritt 1: Partner, Zweck und Rollen klären

Bevor ihr eine GbR gründen und irgendetwas anmelden könnt, sollte klar sein, was ihr gemeinsam vorhabt. Definiert den Geschäftszweck, die Aufgabenteilung und wer wie viel Zeit und Geld einbringt. Sprecht auch über unangenehme Szenarien: Was passiert, wenn einer aussteigen will oder das Projekt nicht trägt?

Schritt 2: Den GbR-Vertrag schriftlich aufsetzen

Wenn ihr eine GbR gründen wollt, reicht rechtlich schon die Einigung. Ein schriftlicher GbR-Vertrag ist trotzdem Pflichtprogramm, weil er im Streitfall als Beweis dient und die gesetzlichen Standardregeln ersetzt. Eine notarielle Beurkundung ist nur in Ausnahmefällen nötig, etwa wenn sich ein Gesellschafter zur Übertragung eines Grundstücks verpflichtet.

Zwei Frauen unterschreiben den Vertrag, mit dem sie eine GbR gründen

Schritt 3: Namen festlegen

Bei einer nicht eingetragenen GbR bist du beim Namen weitgehend frei: Nachnamen, Branche oder Fantasiename. Ein Rechtsformzusatz ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll. Auf Geschäftsbriefen und Rechnungen müssen laut IHK die Vor- und Nachnamen aller Gesellschafter und eine ladungsfähige Anschrift stehen.

Schritt 4: Über die Eintragung ins Gesellschaftsregister entscheiden

Wer eine GbR gründen will, muss sie nicht eintragen lassen, in bestimmten Fällen ist das aber faktisch Pflicht. Mehr dazu im nächsten Abschnitt zur eGbR.

Schritt 5: Gewerbe anmelden

Ist eure GbR gewerblich tätig, muss jeder Gesellschafter den Gewerbebeginn selbst beim Gewerbeamt anzeigen. Zuständig ist die Behörde am Verwaltungssitz, also dort, wo ihr die Geschäfte tatsächlich führt. Die Gebühr legt die Gemeinde fest. Wie die Anmeldung im Detail abläuft, erklärt unser Beitrag zu Gewerbeanmeldung und Kleingewerbe.

Freiberufler wie Designerinnen, Programmierer mit Beratungsschwerpunkt oder Architektinnen brauchen keine Gewerbeanmeldung. Ob eure Tätigkeit freiberuflich ist, entscheidet im Zweifel das Finanzamt.

Schritt 6: Steuerlich beim Finanzamt anmelden

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt in der Regel bei euch. Ihr füllt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Personengesellschaften elektronisch über ELSTER aus. Darin entscheidet ihr unter anderem über die Kleinunternehmerregelung und beantragt bei Bedarf eine Umsatzsteuer-ID für Geschäfte mit Kunden in anderen EU-Staaten.

eGbR: Das Gesellschaftsregister seit 2024

Mit dem MoPeG gibt es erstmals ein Register speziell für die GbR. Es wird von den Amtsgerichten geführt. Die Anmeldung erfolgt nach § 707 BGB beim Gericht am Sitz der Gesellschaft und muss von allen Gesellschaftern vorgenommen werden. Sie wird notariell beglaubigt und enthält unter anderem:

  • Name, Sitz und Anschrift der Gesellschaft
  • Name, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters
  • die Vertretungsbefugnis der Gesellschafter
  • die Versicherung, dass die Gesellschaft nicht schon im Handels- oder Partnerschaftsregister steht

Nach der Eintragung muss die Gesellschaft den Zusatz eGbR führen. Eine allgemeine Eintragungspflicht gibt es nicht. Wollt ihr aber eine Immobilie erwerben oder euch an einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft beteiligen, kommt ihr um die Eintragung nicht herum.

Bedenke die Folgen: Jede spätere Änderung, etwa ein Gesellschafterwechsel, muss erneut notariell angemeldet werden. Die eGbR ist zudem meldepflichtig zum Transparenzregister. Und eine einmal eingetragene GbR lässt sich nicht einfach wieder austragen, sondern nur über eine Liquidation beenden.

Wenn ihr als typisches Startup-Team ohne Immobilien eine GbR gründen wollt, ist die Eintragung deshalb selten nötig. Sie kann sich aber lohnen, wenn Banken oder Geschäftspartner mehr Transparenz über Gesellschafter und Vertretung erwarten.

Was gehört in den GbR-Vertrag?

Ein guter Vertrag regelt die Punkte, bei denen die gesetzlichen Vorgaben nicht zu eurem Vorhaben passen. Diese Klauseln solltest du mindestens aufnehmen:

  1. Zweck und Name der Gesellschaft
  2. Beiträge: Geld, Sachmittel, Arbeitszeit und Know-how jedes Gesellschafters
  3. Beteiligung und Gewinnverteilung: Quoten, Entnahmen und Verlusttragung
  4. Geschäftsführung und Vertretung: Wer darf allein entscheiden, ab welchem Betrag braucht es beide Unterschriften?
  5. Beschlüsse: Mehrheiten und Fälle, in denen Einstimmigkeit gilt
  6. Wettbewerbsverbot: Darf ein Partner nebenbei für eigene Kunden arbeiten?
  7. Ausscheiden und Kündigung: Fristen, Abfindung und Bewertung der Anteile
  8. Tod oder Berufsunfähigkeit: Fortsetzung mit Erben oder Auflösung
  9. Streitbeilegung: Mediation oder Schiedsverfahren vor dem Gerichtsweg

Gerade die Abfindungsregel unterschätzen viele Teams. Ohne klare Vereinbarung kann der Austritt eines Partners die Liquidität des ganzen Unternehmens bedrohen. Vorlagen aus dem Netz sind ein Startpunkt, ersetzen aber keine Prüfung durch eine Anwältin oder einen Anwalt, wenn nennenswerte Werte im Spiel sind.

Was kostet es, eine GbR zu gründen?

Eine GbR gründen gehört zu den günstigsten Wegen in die Selbstständigkeit im Team. Die Kosten hängen vor allem davon ab, ob ihr ins Register geht und wie viel Beratung ihr in Anspruch nehmt.

  • Gesellschaftsvertrag: mit Vorlage kostenlos, mit anwaltlicher Gestaltung je nach Umfang deutlich mehr
  • Gewerbeanmeldung: Gebühr der Gemeinde, für jeden Gesellschafter einzeln
  • Eintragung ins Gesellschaftsregister: optional, mit Notar- und Gerichtsgebühren
  • Steuerberatung: laufende Kosten für Buchhaltung, Feststellungserklärung und Steuererklärungen
  • Geschäftskonto: Kontoführungsgebühren je nach Bank

Ob sich eine Kanzlei für euch rechnet, hängt vom Umsatz und eurer Erfahrung ab. Eine Entscheidungshilfe bietet unser Artikel Lohnt sich ein Steuerberater für Gründer?.

Steuern der GbR im Überblick

Die GbR ist für die Einkommensteuer kein eigenes Steuersubjekt. Das Finanzamt stellt den Gewinn gesondert und einheitlich fest und rechnet ihn den Gesellschaftern anteilig zu. Jeder versteuert seinen Anteil dann in der eigenen Einkommensteuererklärung.

Anders bei den übrigen Steuern:

  • Gewerbesteuer: Die gewerbliche GbR schuldet sie selbst. Für Personengesellschaften gilt laut IHK-Merkblatt zur GbR ein Freibetrag von 24.500 Euro. Die gezahlte Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet.
  • Umsatzsteuer: Die GbR ist selbst Unternehmerin. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt seit 2025, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.
Zwei Gesellschafter einer GbR arbeiten an Laptops an ihrer Buchhaltung

Wann die GbR an ihre Grenzen stößt

Eine GbR darf nur ein Kleingewerbe betreiben. Erfordert euer Geschäft nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Betrieb, wird aus der GbR automatisch eine OHG. Die IHK nennt einen Umsatz unter 250.000 Euro als Indiz für ein Kleingewerbe, entscheidend ist aber das Gesamtbild aus Umsatz, Mitarbeitern und Komplexität.

Spätestens wenn ihr Kapital von Investoren aufnehmen, Mitarbeitende über Anteile beteiligen oder hohe Haftungsrisiken eingehen wollt, ist der Wechsel in eine UG oder GmbH der nächste logische Schritt. Plane diesen Übergang früh, denn ein Rechtsformwechsel hat steuerliche Folgen.

So startest du deine GbR diese Woche

Wenn du eine GbR gründen willst, nimm dir die Schritte in dieser Reihenfolge vor:

  1. Setzt euch zwei Stunden zusammen und schreibt Zweck, Rollen, Einlagen und Ausstiegsszenarien auf.
  2. Formuliert daraus einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag und lasst ihn bei größeren Werten prüfen.
  3. Klärt, ob ihr gewerblich oder freiberuflich tätig seid, und meldet bei Bedarf jeder für sich das Gewerbe an.
  4. Füllt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER aus und eröffnet ein separates Geschäftskonto.
  5. Prüft, ob eine Eintragung als eGbR für euch notwendig ist, und verzichtet darauf, wenn es keinen konkreten Grund gibt.

Die GbR ist ein hervorragendes Vehikel, um eine Idee schnell und günstig zu testen. Behandle sie aber von Anfang an wie ein echtes Unternehmen, mit klaren Regeln, getrennten Finanzen und einem realistischen Blick auf die Haftung.

Wie viele Personen brauche ich, um eine GbR zu gründen?

Du brauchst mindestens zwei Gesellschafter. Das können natürliche Personen, aber auch Unternehmen wie eine GmbH sein. Eine Ein-Personen-GbR gibt es nicht.

Muss der GbR-Vertrag schriftlich sein?

Nein, rechtlich genügt eine mündliche Einigung. Ein schriftlicher Vertrag ist trotzdem dringend zu empfehlen, weil er im Streitfall als Beweis dient und die gesetzlichen Standardregeln an euer Vorhaben anpasst.

Was kostet die Gründung einer GbR?

Ohne Registereintragung fallen meist nur die Gebühren für die Gewerbeanmeldung an, die jeder Gesellschafter einzeln zahlt. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für die Vertragsprüfung, für Steuerberatung und für eine optionale Eintragung ins Gesellschaftsregister.

Muss sich jede GbR ins Gesellschaftsregister eintragen?

Nein, die Eintragung ist grundsätzlich freiwillig. Sie wird aber notwendig, wenn die GbR zum Beispiel ein Grundstück erwerben oder sich an einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft beteiligen will.

Hafte ich in der GbR für Fehler meines Partners?

Ja. Nach § 721 BGB haften alle Gesellschafter persönlich als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ein Gläubiger kann die volle Summe von dir verlangen, den Ausgleich klärst du intern mit deinem Partner.

Wie lange dauert es, eine GbR zu gründen?

Die GbR selbst entsteht mit dem Vertragsschluss, also sofort. Die Gewerbeanmeldung ist oft am selben Tag erledigt, die steuerliche Erfassung beim Finanzamt kann einige Wochen dauern. Eine Registereintragung braucht zusätzlich einen Notartermin und die Bearbeitung durch das Amtsgericht.