Ein Kind kommt, das Business läuft weiter. Für angestellte Eltern ist die Rechnung beim Elterngeld vergleichsweise simpel: Gehaltsabrechnungen rein, Betrag raus. Beim Elterngeld für Selbstständige ist das anders. Hier entscheidet nicht der letzte Lohnzettel, sondern der Steuerbescheid – und oft ein Jahr, das schon eine Weile zurückliegt.

Genau darin steckt Planungsspielraum. Wer weiß, welcher Zeitraum zählt, welche Abzüge die Elterngeldstelle ansetzt und wie Einnahmen nach der Geburt angerechnet werden, kann den Anspruch realistisch einschätzen und die Auszeit vom eigenen Unternehmen sauber vorbereiten.

In diesem Leitfaden erfährst du, wie die Berechnung funktioniert, welche Grenzen 2026 gelten und mit welchen Stellschrauben Gründerinnen und Gründer arbeiten können.

Kurz erklärt: Wie funktioniert Elterngeld für Selbstständige?

Selbstständige haben grundsätzlich den gleichen Anspruch wie Angestellte. Berechnet wird das Elterngeld für Selbstständige aus dem Gewinn des letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraums vor der Geburt, in der Regel also aus dem Kalenderjahr davor. Davon zieht die Elterngeldstelle Steuern und gegebenenfalls Sozialabgaben-Pauschalen ab und zahlt meist 65 bis 67 Prozent dieses Nettoeinkommens.

  • Basiselterngeld: mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro im Monat
  • ElterngeldPlus: halber Monatsbetrag (150 bis 900 Euro), dafür doppelt so lange
  • Arbeiten erlaubt: bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt
  • Einkommensgrenze: kein Anspruch bei mehr als 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen (bei Paaren zusammen)

Wer bekommt Elterngeld für Selbstständige?

Anspruch hast du, wenn du in Deutschland wohnst, mit deinem Kind in einem Haushalt lebst, es selbst betreust und nicht voll erwerbstätig bist. Das gilt für Freiberufler, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte und Gesellschafter von Personengesellschaften gleichermaßen. Auch wer erst kurz vor der Geburt gegründet hat, ist nicht ausgeschlossen.

Entscheidend ist die Arbeitszeitgrenze: Laut § 1 BEEG darfst du im Durchschnitt des Lebensmonats nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeiten. Für Selbstständige zählt die tatsächliche Arbeitszeit, nicht die Umsatzhöhe. Delegierst du Aufgaben an Mitarbeitende oder Freelancer, kann das Unternehmen weiterlaufen, während du selbst unter der Grenze bleibst.

Die Einkommensgrenze 2026

Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt über 175.000 Euro lag. Bei Paaren zählt die Summe beider Einkommen. Für Alleinerziehende gilt derselbe Betrag.

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht der Umsatz und nicht der Gewinn vor Freibeträgen. Gerade bei profitablen Startups lohnt sich daher ein Blick auf die gemeinsame Steuerplanung des Vorjahres.

Elterngeld für Selbstständige berechnen: der Bemessungszeitraum

Bei Angestellten zählen die zwölf Monate vor der Geburt. Bei Selbstständigen gilt nach § 2b BEEG der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt. Kommt dein Kind 2026 zur Welt, ist also in der Regel das Steuerjahr 2025 relevant – auch wenn dein Geschäft 2026 deutlich besser oder schlechter läuft.

Diese Regel prägt das Elterngeld für Selbstständige stärker als jede andere. Das gilt auch für Mischeinkünfte. Bist du nebenbei angestellt oder warst du im Vorjahr teils angestellt, teils selbstständig, wird auch dein Gehalt aus dem Kalenderjahr vor der Geburt berechnet und nicht aus den zwölf Monaten davor.

Ausnahmen: Wann ein früheres Jahr zählt

Bestimmte Ereignisse können das maßgebliche Jahr verzerren. Lagen im Bemessungszeitraum etwa Elterngeldbezug für ein älteres Kind, Mutterschutz oder eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung mit Einkommensverlust, kannst du auf Antrag das vorangegangene Veranlagungsjahr heranziehen lassen. Das lohnt sich vor allem, wenn dein Gewinn damals höher war.

Was tun, wenn der Steuerbescheid noch fehlt?

Viele Selbstständige haben zum Zeitpunkt der Geburt noch keinen Bescheid für das Vorjahr. Dann bewilligt die Elterngeldstelle das Elterngeld in der Regel zunächst vorläufig, etwa auf Basis der Steuererklärung oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Sobald der Bescheid vorliegt, wird endgültig abgerechnet – mit Nachzahlung oder Rückforderung.

Daraus folgt ein praktischer Tipp für das Elterngeld für Selbstständige: Gib die Steuererklärung für das maßgebliche Jahr früh ab. Je schneller der Bescheid vorliegt, desto früher hast du Planungssicherheit. Wie du deine Steuerpflichten als Gründer im Griff behältst, zeigt unser Leitfaden zu Steuern als Selbstständiger.

Steuerformulare mit Taschenrechner und Stift auf einem Schreibtisch als Grundlage für die Elterngeld-Berechnung

Vom Gewinn zum Elterngeld: die Rechenschritte

Die Elterngeldstelle arbeitet nicht mit deinem Umsatz, sondern mit einem fiktiven Nettoeinkommen. Nach § 2d BEEG zählen die positiven Gewinneinkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit sowie Land- und Forstwirtschaft, wie sie im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen sind.

  1. Gewinn laut Steuerbescheid ermitteln und durch zwölf teilen.
  2. Steuern abziehen: Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, bezogen auf den Bescheid.
  3. Sozialabgaben-Pauschalen abziehen, sofern du versicherungspflichtig warst: 9 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung, 10 Prozent für Rentenversicherung, 2 Prozent für Arbeitslosenversicherung.
  4. Ersatzrate anwenden: 67 Prozent, ab 1.200 Euro Netto schrittweise sinkend auf 65 Prozent, unter 1.000 Euro steigend bis 100 Prozent.
  5. Ergebnis an Mindest- und Höchstbetrag anpassen.

Wichtig für viele Gründer: Die Sozialabgaben-Pauschalen greifen laut Gesetz nur bei Versicherungspflicht. Bist du freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert und nicht rentenversicherungspflichtig, entfällt dieser Abzug. Dein Elterngeld-Netto fällt dann höher aus. Ob du pflichtversichert bist, hängt von deinem Beruf ab; Handwerker oder selbstständige Lehrkräfte sind häufig rentenversicherungspflichtig. Mehr dazu liest du in unserem Beitrag zur Altersvorsorge für Selbstständige.

Zwei vereinfachte Rechenbeispiele

Die folgenden Beispiele sind bewusst vereinfacht und ersetzen keine Berechnung mit dem Elterngeldrechner im Familienportal.

Beispiel 1: Designerin mit solidem Gewinn. Ihr Gewinn 2025 laut Bescheid beträgt 48.000 Euro, also 4.000 Euro im Monat. Laut Bescheid zahlt sie umgerechnet 600 Euro Steuern pro Monat, Pauschalen fallen nicht an. Das Elterngeld-Netto liegt bei 3.400 Euro, 65 Prozent davon wären 2.210 Euro. Ausgezahlt wird der Höchstbetrag von 1.800 Euro Basiselterngeld.

  • Gewinn pro Monat: 4.000 Euro
  • Elterngeld-Netto: 3.400 Euro
  • Basiselterngeld: 1.800 Euro (Deckelung)

Beispiel 2: Gründer im Aufbaujahr. Sein Gewinn 2025 lag bei 24.000 Euro, also 2.000 Euro im Monat. Nach 150 Euro monatlicher Steuer bleiben 1.850 Euro. Weil das über 1.200 Euro liegt, sinkt die Ersatzrate auf 65 Prozent. Sein Basiselterngeld beträgt damit rund 1.200 Euro im Monat.

Beide Beispiele zeigen: Wer einen hohen Gewinn hatte, stößt schnell an die Deckelung. Bei niedrigen Gewinnen im Gründungsjahr fällt das Elterngeld für Selbstständige dagegen spürbar geringer aus – mindestens gibt es aber 300 Euro.

Zuverdienst: Weiterarbeiten während des Elterngeldbezugs

Kaum ein Unternehmen lässt sich zwölf Monate komplett pausieren. Das Gesetz erlaubt Teilzeit bis 32 Wochenstunden. Allerdings wird dein Einkommen nach der Geburt angerechnet. Gezahlt wird dann die Ersatzrate auf die Differenz zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt, wobei das Einkommen vor der Geburt höchstens mit 2.770 Euro angesetzt wird.

Für die Monate nach der Geburt rechnet die Elterngeldstelle mit einer Prognose deines Gewinns. Statt der tatsächlichen Betriebsausgaben setzt sie pauschal 25 Prozent der Einnahmen als Ausgaben an. Hast du höhere Kosten, kannst du auf Antrag die tatsächlichen Betriebsausgaben geltend machen. Das ist für Startups mit hohen laufenden Kosten oft entscheidend.

So planst du den Zuverdienst sinnvoll:

  • Lege die Bezugsmonate in umsatzschwache Phasen, wenn dein Geschäft saisonal schwankt.
  • Verschiebe Rechnungsstellungen nur im Rahmen der steuerlichen Regeln; Einnahmen werden nach einkommensteuerlichen Grundsätzen zugeordnet.
  • Dokumentiere deine Arbeitszeit, um die 32-Stunden-Grenze im Zweifel belegen zu können.
  • Rechne nach Ende des Bezugs mit einer Abschlussprüfung: Die Elterngeldstelle fordert dann den tatsächlichen Gewinn an.

Gerade bei Unsicherheit über die Abgrenzung von Einnahmen und Ausgaben zahlt sich Unterstützung aus. Ob sich das für dich rechnet, erfährst du im Beitrag Lohnt sich ein Steuerberater für Gründer?.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus clever kombinieren

Wer nicht ganz aussteigen will, findet beim Elterngeld für Selbstständige in ElterngeldPlus oft die bessere Wahl. Ein Monat Basiselterngeld lässt sich in zwei Monate ElterngeldPlus tauschen. Arbeitest du in Teilzeit weiter, verlierst du dabei oft kaum Geld, erhältst die Leistung aber doppelt so lange.

Paar sitzt mit Baby auf einer Couch und plant gemeinsam die Elternzeit

Der Partnerschaftsbonus belohnt Paare, die sich Job und Betreuung teilen. Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden, gibt es für jeden zwei, drei oder vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Laut Bundesfamilienministerium können auch getrennt erziehende Eltern den Bonus nutzen, Alleinerziehende erhalten ihn allein.

Weitere Eckpunkte, die du 2026 kennen solltest:

  • Paare erhalten zusammen bis zu 14 Monate Basiselterngeld, jeder Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate.
  • Basiselterngeld gibt es nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes.
  • Gleichzeitig Basiselterngeld beziehen dürfen beide Eltern nur für einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate.
  • ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus können parallel bezogen werden.

Ausblick: geplante Reform für Geburten ab Ende 2027

Die Bundesregierung plant Einsparungen beim Elterngeld. Nach Medienberichten vom Sommer 2026 sieht ein Entwurf für Geburten ab November 2027 unter anderem weniger Basiselterngeld-Monate für Paare, höhere Mindest- und Höchstbeträge und den Wegfall des Partnerschaftsbonus vor. Für Selbstständige soll der Bemessungszeitraum unverändert bleiben. Beschlossen ist das noch nicht; verfolge die offiziellen Mitteilungen, wenn dein Kind ab Ende 2027 erwartet wird.

Antrag stellen: Unterlagen und Fristen

Der Antrag läuft über die Elterngeldstelle deines Bundeslandes, in vielen Ländern auch online. Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat gezahlt. Stelle den Antrag deshalb bald nach der Geburt.

Typische Unterlagen für Selbstständige:

  • Geburtsurkunde für Elterngeld
  • Einkommensteuerbescheid des maßgeblichen Jahres oder, falls noch nicht vorhanden, Steuererklärung und Gewinnermittlung
  • Prognose des Gewinns für die Bezugsmonate, falls du weiterarbeitest
  • Nachweise zur Kranken- und Rentenversicherung
  • Bescheinigung über Mutterschaftsleistungen, die auf das Elterngeld angerechnet werden

So bereitest du deine Elternzeit als Selbstständiger vor

Plane rückwärts vom errechneten Geburtstermin. Sechs bis neun Monate vorher solltest du wissen, welches Steuerjahr zählt, ob die Einkommensgrenze relevant ist und wie viel du nach der Geburt weiterarbeiten willst. Simuliere zwei bis drei Szenarien mit dem Elterngeldrechner und prüfe, ob ElterngeldPlus mit Teilzeit mehr Gesamtbetrag bringt als Basiselterngeld mit voller Pause.

Kläre außerdem die Organisation: Wer übernimmt Kundenkommunikation, wer verschickt Rechnungen, welche Projekte nimmst du nicht an? Ein klarer Übergabeplan senkt nicht nur deinen Stress, sondern hilft dir auch, die 32-Stunden-Grenze einzuhalten. Für komplexe Fälle mit GmbH-Beteiligung, Mischeinkünften oder stark schwankenden Gewinnen lohnt sich eine Beratung bei Steuerberatung oder Elterngeldstelle, bevor du den Antrag stellst.

Bekommen Selbstständige überhaupt Elterngeld?

Ja. Selbstständige haben den gleichen Anspruch wie Angestellte, solange sie ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Wochenstunden arbeiten. Berechnet wird das Elterngeld aus dem Gewinn laut Steuerbescheid.

Welches Jahr zählt beim Elterngeld für Selbstständige?

Maßgeblich ist der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt, meist das Kalenderjahr davor. Bei Mutterschutz oder Elterngeld für ein älteres Kind im Bemessungsjahr kannst du auf Antrag das Jahr davor nutzen.

Was passiert, wenn mein Steuerbescheid noch nicht da ist?

Dann wird das Elterngeld in der Regel vorläufig auf Basis von Steuererklärung oder Gewinnermittlung bewilligt. Sobald der Bescheid vorliegt, rechnet die Elterngeldstelle endgültig ab und zahlt nach oder fordert zurück.

Wie viel Elterngeld bekomme ich als Selbstständiger maximal?

Das Basiselterngeld beträgt höchstens 1.800 Euro, das ElterngeldPlus höchstens 900 Euro im Monat. Mindestens erhältst du 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro ElterngeldPlus.

Darf ich beim Elterngeld für Selbstständige weiter Rechnungen schreiben?

Ja, solange du nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeitest. Dein Gewinn nach der Geburt wird jedoch angerechnet und mindert das Elterngeld; als Ausgaben gelten pauschal 25 Prozent der Einnahmen, sofern du keine höheren tatsächlichen Kosten nachweist.

Gibt es eine Einkommensgrenze beim Elterngeld?

Ja. Für Geburten ab April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im maßgeblichen Jahr über 175.000 Euro lag. Bei Paaren zählt die Summe beider Einkommen.