Existenzgründung
Vom 23.7.2020
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt mit dem Gründungszuschuss Arbeitslose, die den Wunsch nach einer Selbstständigkeit haben. Dafür müssen sich Gründungswillige gut vorbereiten, da die Zahl der Geförderten mittlerweile gesunken ist. Zusätzlich zum ALG 1 wird der 300 € Gründungszuschuss zunächst für 6 Monate gewährt. Der Gründungszuschuss kann dann für weitere 9 Monate beantragt werden. Gründer sollten sich möglichst frühzeitig beraten lassen, da es auf den Gründungszuschuss keinen rechtlichen Anspruch gibt.
Arbeitslos mit dem Wunsch selbstständig zu werden
Die Arbeitslosigkeit ist eine unangenehme Lebenssituation für viele Menschen, egal ob sie vorhersehbar war oder plötzlich kam. Der ein oder andere wagt den Schritt in die Selbstständigkeit, während andere Betroffene auf Arbeitssuche sind. Arbeitslose, die selbstständig werden wollen, können einen Antrag für den Gründungszuschuss stellen.
Hier stehen dir u. a. der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), das Einstiegsgeld (ALG 2) und der Gründungszuschuss (ALG 1) zur Verfügung. Arbeitssuchende und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 oder 2 können über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen, wodurch die Beratung bezuschusst wird und ganz kostenfrei für den Gründer ist.
In erster Linie wird dem Gründer aus der Arbeitslosigkeit mit dem Gründungszuschuss auf dem Weg in die Selbstständigkeit bei der Deckung der Lebenshaltungskosten unter die Arme gegriffen. In den ersten Monaten können sich nur die wenigsten Gründer nämlich ein Gehalt auszahlen.
Wo und wie beantrage ich den Gründungszuschuss?
Du kannst den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur bzw. dem Arbeitsamt beantragen. Teile jedoch möglichst frühzeitig deinem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt mit, dass du den Wunsch hast selbstständig zu werden, weil dich das Arbeitsamt dann zusätzlich mit Seminaren auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen kann. Auf diese Weise können benötigte Formalien in die Wege geleitet werden.
Die Gewährung eines Gründungszuschusses ist im Ermessen des Sachbearbeiters und nicht des Arbeitsamtes, da dieses nicht dazu verpflichtet ist. Natürlich wird vom Arbeitsamt der Vermittlungsvorrang in ein Beschäftigungsverhältnis geprüft, bevor durch den Gründungszuschuss die Förderung und die Selbstständigkeit infrage kommen.
Gründungszuschuss vom Arbeitsamt – Tipps und Richtlinien
• Du musst mindestens für einen Tag als arbeitslos gemeldet sein, um den Antrag für einen Gründungszuschuss stellen zu können. Du kannst also keine Gründungszuschüsse beantragen, um aus bestehender Beschäftigung heraus selbstständig zu werden.
• Vergiss daher nicht, das Arbeitsamt über die eigene Arbeitslosigkeit rechtzeitig zu informieren.
• Ob du die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für die Selbstständigkeit und Existenzgründung besitzt, prüft ebenfalls das Arbeitsamt.
• Um den Gründungszuschuss zu erhalten, könntest du auch zur Teilnahme an Seminaren seitens Arbeitsamt verpflichtet werden.
• Du musst bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeldanspruch haben.
• Seit einer vorherigen Gründungszuschussförderung müssen mindestens 24 Monate zurückliegen.
• Eine Tragfähigkeitsbescheinigung muss vorgelegt werden.
• Damit der Gründungszuschuss gezahlt wird, muss es sich bei der geplanten Selbstständigkeit um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln.
Der Antrag an sich behandelt eher Formalien und ist recht kurz. Du erhältst von deinem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt den Antrag auf den Gründungszuschuss. Die größte Bedeutung kommt den Anlagen wie Gewerbeanmeldung oder Businessplan sowie der fachkundigen Stellungnahme zu.
Fachkundige Stelle und Tragfähigkeitsbescheinigung
Während der Arbeitslosigkeit hast du genug Zeit, um deine Existenzgründung vorzubereiten. Du musst beim Arbeitsamt eine Tragfähigkeitsbescheinigung vorlegen und von einer fachkundigen Stelle dein Vorhaben prüfen lassen, um die Gründungszuschussförderung erhalten zu können.
Angaben des Gründers zur Tätigkeit der Existenzgründung, der Lebenslauf unter Hervorhebung notwendiger Kenntnisse und Fähigkeiten, die aussagefähige Beschreibung des Vorhabens in Form eines Businessplans in Kombination mit einem Finanz- und Kapitalbedarfsplan sowie einer Rentabilitäts- und Umsatzvorschau dienen als Grundlage für die Prüfung durch die fachkundige Stelle. Dabei wird vor allem die wirtschaftliche Tragfähigkeit geprüft. Du kannst bei einem Unternehmensberater, der Standeskammer, der Handwerkskammer, der IHK oder einem Steuerberater diese Stellungnahme einholen.
Weitere wichtige Informationen rund um das Thema Gründungszuschuss
Der vom Arbeitsamt zu erteilende Gründungszuschuss beläuft sich auf das Arbeitslosengeld 1, das du zuletzt erhalten hast, plus eine 300 € Pauschale für die Sozialversicherung. Die Beiträge zur Krankenversicherung sind damit besonders betroffen. Die erste Phase der Gründungszuschussförderung dauert 6 Monate, wo du durch den Gründungszuschuss (ALG1 + 300 €) die volle Förderung erhältst.
Weitere Pauschale in Höhe von 300 € kannst du danach für weitere 9 Monate beantragen, allerdings muss diese Zahlung nicht unbedingt vom Arbeitsamt auch bewilligt werden. Eine Übersicht zu den Planungen für die Zukunft und den unternehmerischen Tätigkeiten der letzten Monate ist die Grundlage für den Gründungszuschuss. Eine Darlegung der Ausgaben und Einnahmen gehört auch dazu. Das Arbeitsamt muss erkennen, dass eine hauptberufliche und intensive Tätigkeit vorgelegt wurde.
Der bestehende Arbeitslosengeldanspruch verringert sich automatisch um die Zeit, in der du den Gründungszuschuss erhalten hast. Der Gründungszuschuss greift nicht für die Bezieher von Arbeitslosengeld 2. Hier kann das Arbeitsamt für die Unterstützung der Existenzgründung das sogenannte Einstiegsgeld zahlen.
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